Die gleiche Sorgfalt, welche Sie dem Entwurf Ihrer Marke geschenkt haben, verdient das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen. Der Schutz einer Marke erstreckt sich nämlich grundsätzlich nur auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen, welche einer der insgesamt 45 Klassen zuzuordnen sind. Ausnahmen gelten insbesondere bei sehr bekannten oder gar berühmten Marken sowie solchen Waren und Dienstleistungen, die naturgemäß eng miteinander verbunden sind. Das Verzeichnis meiner Dienstleistungen sieht schwerpunktmäßig folgendermaßen aus:
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Ich habe meine Spezialisierung in den Jahren 2006 und 2007 erfolgreich zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vertieft. Voraussetzung für die Verleihung durch die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg war neben einer dreijährigen Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen aus den Bereichen Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht, Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts, Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts durch den Besuch von 120 Vortragsstunden, 3 bestandenen Klausuren und den Nachweis von mindestens 80 Fällen aus den letzten drei Jahren in den genannten Rechtsgebieten. Am 03.09.2007 gab es in Hamburg 10 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Insbesondere in diesem Bereich bin ich auch im Jahr 2017 meiner Pflicht zur Fortbildung mit der Teilnahme an über 27 Stunden Vorträgen, davon 26 Stunden im Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Internetrecht, wieder umfangreich nachgekommen. In meiner ständig aktualisierten Urteilsdatenbank finden Sie z.Z. über 700 richtungsweisende Gerichtsentscheidungen zu den oben genannten Rechtsgebieten. Die meisten Konflikte im gewerblichen Rechtschutz werden durch Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen außergerichtlich beigelegt. Sofern dies im Einzelfall nicht in Frage kommt, vertrete ich meine Mandanten in den oben genannten und hieran angrenzenden Rechtsgebieten vor dem Bundespatentgericht in München, allen ordentlichen Hamburger Gerichten (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Landgericht Hamburg und Amtsgericht Hamburg) sowie auch vor auswärtigen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten. Ferner vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München und Jena, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (bis 23.03.2016: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) in Alicante sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf. Darüber hinaus bin ich in Schiedsgerichtverfahren tätig, z.B. wegen Domainstreitigkeiten. So habe ich beispielsweise gegen EURID eine viel beachtete Entscheidung erstritten, weil die EURID - wie in so vielen Verfahren - einen Sunrise-Antrag wegen vermeintlich formaler Mängel zurückgewiesen hat. Sofern erforderlich oder opportun, arbeite ich mit Patentanwälten, örtlich zugelassenen Rechtsanwälten oder den Hausanwälten bzw. Syndici der Mandanten zusammen. Für meine Mandanten bin ich als Rechtsanwalt seit 1997 in den genannten und in ausgewählten sonstigen Rechtsgebieten darüber hinaus auch beratend und gestaltend tätig wie z.B. dem Arbeitsrecht, wo sich Überschneidungen zum Urheberrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht ergeben. Schließlich helfe ich den von mir beratenen Unternehmen bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche (Inkasso) einschließlich der Zwangsvollstreckung. Im Rahmen der Ausbildung beschäftigte ich mich mit diesen Rechtsgebieten bereits seit 1993. |