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Am Anfang war das Wort. Andererseits sagt ein Bild mehr als tausend davon.


Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke zu kennzeichnen, haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wortmarken, Bildmarken oder einer Kombination hieraus. Meine Marke ist beispielsweise eine solche kombinierte Wort-/Bildmarke, deren Daten Sie hier einsehen können. Daneben gibt es noch dreidimensionale Marken, Kennfadenmarken, Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Tastmarken, Kollektivmarken.... Nicht selten enthalten Markenartikel mehrere verschiedene Marken gleichzeitig.

Die Kreativität zur Schöpfung einer schlagkräftigen Marke müssen Sie schon selbst aufbringen. Haben Sie jedoch den ersten Schritt zur Abgrenzung gegenüber Ihren Mitbewerbern bewältigt, kann Ihnen ein im Markenrecht erfahrener Anwalt sagen, worauf es bei der Gestaltung einer Marke in rechtlicher Hinsicht ankommt.

Eine vor Anmeldung oder Benutzung einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung unbedingt zu empfehlende Recherche (Merkblatt Kennzeichenrecherche)
der online abzufragenden nationalen, internationalen und supranationalen Register und sonstigen Erkenntnisquellen zeigt Ihnen schnell, welche identischen oder ähnlichen Marken, Markenanmeldungen, Unternehmenskennzeichen und Werktitel dort bereits zu ermitteln sind. Das Versäumnis einer derartigen Recherche stellt regelmäßig ein Verschulden des Anmelders dar und kann zu empfindlichen Schadensersatzansprüchen durch Inhaber älterer Bezeichnungen führen. Ferner verlieren Sie unter Umständen wertvolle Zeit für Ihr Projekt und last but not least die Anmeldegebühren. Bezüglich der nicht online verfügbaren Staaten empfehle ich - wie auch zur späteren Dauerüberwachung - die Beauftragung eines Recherchedienstes.