Konzept

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Als Inhaber einer Geschäftsidee haben Sie bestimmt schon längst ein Konzept für deren Vermarktung entwickelt. Wenn nicht, sollten Sie es schnell nachholen. Eine zunehmend bedeutende Rolle hierbei spielen Marken - früher auch Warenzeichen genannt.

Zusätzliches Gewicht erhielten die Marken in der Vergangenheit durch die - im internationalen Vergleich - zum Teil sehr weitreichende deutsche Rechtsprechung zur Rechtsnatur von Internetdomains. Mittlerweile hat jedoch auch hier eine Besinnung auf die allgemeinen dogmatischen Grundlagen des Marken- und Wettbewerbsrechts stattgefunden und sind viele Fragen auch höchstrichterlich geklärt, wovon Sie sich u.a. in meiner umfangreichen Entscheidungsdatenbank überzeugen können. Gleichwohl gibt es nach wie vor Bereiche des Marken- und Domainrechts, zu denen bislang nur wenige Entscheidungen veröffentlicht wurden. Zu denken ist hier beispielsweise an innovative Nutzungsformen wie z.B. das Domain-Sharing. Diese Möglichkeit der Durchbrechung des technisch bedingten Alles-oder-Nichts-Prinzips bei der Nutzung von Internetdomains wird beispielsweise von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Direktor des Institutes für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, Herausgeber einschlägiger Fachpublikationen und früher lange Zeit Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf) seit Jahren propagiert. Bei Eingabe des Suchwortes Domain-Sharing in die Suchmaske der Entscheidungsdatenbank finden Sie schnell einen entsprechenden Überblick.

Das Konzept dieser Homepage verfolgt Zweierlei: Zunächst soll die Site darauf hinweisen, dass ich als Rechtsanwalt insbesondere im Bereich des Markenrechts tätig bin. Der Aufbau der Homepage orientiert sich an wesentlichen Stationen einer Markenanmeldung, informiert Sie somit darüber hinaus zugleich über ein paar wichtige Grundbegriffe des Markenrechts.