Als Inhaber einer Geschäftsidee haben Sie bestimmt schon längst ein Konzept für deren Vermarktung entwickelt. Wenn nicht, sollten Sie es schnell nachholen. Eine zunehmend bedeutende Rolle hierbei spielen Marken - früher auch Warenzeichen genannt. Zusätzliches
Gewicht erhielten die Marken in der Vergangenheit durch die - im internationalen
Vergleich - zum Teil sehr weitreichende deutsche Rechtsprechung zur
Rechtsnatur von Internetdomains.
Mittlerweile hat jedoch auch hier eine Besinnung auf die allgemeinen
dogmatischen Grundlagen des Marken- und Wettbewerbsrechts stattgefunden
und sind viele Fragen auch höchstrichterlich geklärt, wovon
Sie sich u.a. in meiner umfangreichen Entscheidungsdatenbank
überzeugen können. Gleichwohl gibt es nach wie vor Bereiche
des Marken- und Domainrechts, zu denen bislang nur wenige Entscheidungen
veröffentlicht wurden. Zu denken ist hier beispielsweise an innovative
Nutzungsformen wie z.B. das Domain-Sharing. Diese Möglichkeit der
Durchbrechung des technisch bedingten Alles-oder-Nichts-Prinzips bei
der Nutzung von Internetdomains wird beispielsweise von Prof.
Dr. Thomas Hoeren (Direktor des Institutes für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster,
Herausgeber einschlägiger Fachpublikationen und früher lange Zeit Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf) seit Jahren propagiert. Bei Eingabe des Suchwortes
Domain-Sharing in die Suchmaske der Entscheidungsdatenbank
finden Sie schnell einen entsprechenden Überblick. |