Veröffentlichung

®

Die wichtigsten Parameter einer Marke (Anmeldedatum, ggf. Anmeldepriorität, Name des Anmelders bzw. Inhabers, Eintragungsdatum, Warenklassen bzw. Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, Veröffentlichungsdatum, Widersprüche etc.) werden in den jeweiligen Gazetten veröffentlicht. Die Veröffentlichung löst je nach Art der Marke bestimmte Rechtsfolgen aus. So beginnt die Widerspruchsfrist in der Regel mit der Veröffentlichung der Eintragung. Bei der Gemeinschaftsmarke ist das Datum der Veröffentlichung der Anmeldung bedeutsam für etwaige Schadensersatzansprüche, da hier die Eintragung der Marke unter Umständen viel später, nämlich erst nach Abschluss etwaiger Widerspruchsverfahren erfolgt. Je nach Art der Marke (nationale Marke, international registrierte Marke oder supranationale Marke (Gemeinschaftsmarke)) erfolgen die Veröffentlichungen auch im Internet und können dort recherchiert werden. Die veröffentlichten Daten meiner Marke können Sie hier einsehen.

Ich selbst habe u.a. den Aufsatz "Willkommen im Club? - Haftungsfragen internationaler Anwaltstätigkeit" im Anwaltsblatt 1996, Seite 305 ff.
veröffentlicht, den Sie hier lesen oder als pdf-Dokument herunterladen können.