Die
wichtigsten Parameter einer Marke (Anmeldedatum, ggf. Anmeldepriorität,
Name des Anmelders bzw. Inhabers, Eintragungsdatum, Warenklassen bzw.
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, Veröffentlichungsdatum,
Widersprüche etc.) werden in den jeweiligen Gazetten veröffentlicht.
Die Veröffentlichung löst je nach Art der Marke bestimmte
Rechtsfolgen aus. So beginnt die Widerspruchsfrist in der Regel mit
der Veröffentlichung der Eintragung. Bei der Gemeinschaftsmarke
ist das Datum der Veröffentlichung der Anmeldung bedeutsam für
etwaige Schadensersatzansprüche, da hier die Eintragung der Marke
unter Umständen viel später, nämlich erst nach Abschluss
etwaiger Widerspruchsverfahren erfolgt. Je nach Art der Marke (nationale
Marke, international registrierte Marke oder supranationale Marke (Gemeinschaftsmarke))
erfolgen die Veröffentlichungen auch im Internet und können
dort recherchiert werden.
Die veröffentlichten Daten meiner Marke können Sie hier
einsehen. |